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AGB
HEEBAG, Das Umwelt-Sortiment (Heebag AG und Emanuele Centonze SA) (nachstehend HEEBAG) gültig ab 1. Januar 2007
- Gültigkeit
Diese Bedingungen ersetzen alle bisherigen und gelten für alle Lieferungen und Leistungen der HEEBAG. Abweichungen sind nur rechtskräftig, wenn sie
durch HEEBAG schriftlich bestätigt wurden.
- Preise
Die in den Unterlagen genannten Preise verstehen sich in CHF, ohne MWST. Preisänderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten. Treibstoffzuschläge und
vom Gesetz auferlegte Abgaben und Steuern sind nicht im Preis enthalten und werden weiterbelastet.
- Angebote
Angebote bleiben ohne anderslautende schriftliche Bestätigung 30 Tage gültig.
- Lieferbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich bestätigt wurde, erfolgen die Lieferungen per Post, frankiert, bzw. per Bahn oder Camion (Bordsteinkante oder
Schweizer Talbahnstation). Die Titelzeile der Katalogseite gibt Aufschluss über die Lieferkonditionen (frei Haus oder ab Werk). Die Lieferpflicht erfüllt
HEEBAG mit der Übergabe des Materials an die von ihr bestimmte und beauftragte Transportunternehmung (Spedition, Bahn, Post, Kurierdienst, usw.).
Sämtliches Material reist auf Gefahr des Empfängers.
Gemäss Untersuchungen sind Aufträge, die einen geringeren Warenwert als Fr. 200.- betragen, nicht kostendeckend. Dennoch belasten wir nur Aufträge
mit einem Warenwert von unter Fr. 100.- mit einem Kleinmengenzuschlag von lediglich Fr. 25 .-. Wir bitten Sie daher Ihren Bedarf wenn möglich zu einem
totalen Warenwert von mindestens Fr. 100.- zusammenzufassen.
- Abbildungen, Masse und Gewichte
Alle entsprechenden Angaben sind unverbindlich. Änderungen und Toleranzen nach Branchenusanz bleiben vorbehalten. HEEBAG kann Produkte und
Teile durch entsprechende andere ersetzen. Toleranzen nach Branchenusanz bleiben vorbehalten. Bei allen Abmessungen, sofern nichts anderes angegeben
ist, handelt es sich um Aussenmasse, respektive das grössere Mass.
- Liefer- und Ausführungstermine
HEEBAG bemüht sich, die bestätigten Termine einzuhalten. Verspätete Lieferungen und Ausführungen berechtigen den Kunden weder zur Auftragsannullierung noch zum Schadenersatz.
Bei Abrufbestellungen behält sich HEEBAG vor, das erforderliche Material erst nach Abruf der bestätigten Leistungen durch den Auftraggeber zu beschaffen,
bzw. in Produktion zu geben.
- Abnahmepflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bestelltes Material und bestellte Arbeitsleistungen uneingeschränkt abzunehmen.
- Mängelrügen
Mängelrügen sind innert acht Tagen ab Warenempfang, bzw. Erfüllung der Arbeitsleistungen schriftlich geltend zu machen. Später eintreffende Reklamationen
müssen abgelehnt werden.
- Transportschäden
Das empfangene Material ist vom Auftraggeber unverzüglich auf Transportschäden zu prüfen. Bei Camionlieferungen ist ein entsprechender Vermerk auf
der Empfangsbestätigung anzubringen und vom Chauffeur zu bestätigen. Bei Post und Bahnsendungen ist von der zuständigen Post- oder Bahnstelle ein
Schadenprotokoll zu verlangen und HEEBAG zu übergeben. Post und Bahn übernehmen die kostenlose Rücksendung des beschädigten Materials. Ohne
Schadensbestätigung erwachsen HEEBAG keinerlei Verpflichtungen.
- Rücksendungen
HEEBAG ist nicht verpflichtet ordentlich bestelltes Material zurückzunehmen. Retourniertes Material wird nur gutgeschrieben, wenn HEEBAG im voraus ein
schriftliches Einverständnis abgegeben hat. Kosten für Instandstellung defekten Materials werden nach Ergebnis in Rechnung gestellt. Die Behandlungsgebühr
beträgt in jedem Fall 20% des Warenwertes. Spezialanfertigungen und Produkte mit Einbauten auf Kundenwunsch werden nicht zurückgenommen.
- Garantie
Die Garantiezeit beträgt ein Jahr ab Liefer- bzw. Abnahmedatum. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seinerseits HEEBAG.
Als Mängel werden nur Defekte anerkannt, welche die Gebrauchsfähigkeit des Materials ernstlich beeinträchtigen.
Nicht als Mängel gelten erzeugungsbedingte Unregelmässigkeiten in Form und Farbe, betriebsbedingter Verschleiss (z.B. Elektroteile, Dichtungen, Filter,
usw.), Schäden durch höhere Gewalt, Überlastung, unsachgemässen Einsatz, chemische oder elektrolytische Einflüsse, usw. Eingriffe unberechtigter
Dritter schliessen jede Haftung seinerseits HEEBAG aus.
Die Garantieleistung erbringt HEEBAG nach eigener Wahl durch Ersatz oder Reparatur vor Ort oder anderswo.
Für Folgeschäden, Haftung für Betriebsunterbruch, vom Kunden in Auftrag gegebene Expertisen usw., kann HEEBAG nicht belangt werden.
- Zahlungsbedingungen
Ohne anders lautende schriftliche Bestätigung beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage netto (unbedingte Abzüge werden nachbelastet). Für verspätete Zahlungen
werden Mahngebühren von Fr. 20.- und ein Verzugszins von sieben Prozent verrechnet. Noch nicht anerkannte Rücksendungen und Mängelrügen begründen
keinen Zahlungsaufschub.
- Gerichtstand
Des Unternehmens, welches den Auftrag entgegengenommen oder bearbeitet hat:
Heebag AG in CH-9450 Altstätten; Emanuele Centonze SA in 6830 Chiasso
CH-9464 Lienz und CH-6830 Chiasso, 1. Januar 2007
Die Angebote gelten für Industrie, Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungsunternehmen und Verwaltungen. Alle Preise exkl. Mehrwertsteuer.
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